Verhaltenstipps - Wie begegnet man Einsatzfahrzeugen richtig? |
Wegerecht - § 38 StVOBegegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilsnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 StVO geregelt. Das so genannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist: um Menschenleben zu retten um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden um flüchtige Personen zu verfolgen um bedeutende Sachwerte zu erhalten Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht, d.h. Andere Verteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!
Orientierung:Ruhe bewahren! Verhaltenshinweise:Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will; dabei auf andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer/Mofafahrer) achten. FaktenBundesweit gibt es jährlich allein im Rettungsdienst über 10 Millionen Einsatzfahrten. Hinzu kommen die Einsätze von Feuerwehr und Polizei. Nicht selten ergeben sich bei diesen Einsatzfahrten Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Das Risiko, in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt zu werden, ist bei Einsatzfahrten mit Nutzung der Sondersignale viermal so hoch wie bei „normalen“ Fahrten. 17-fach erhöht ist das Risiko, in einen Unfall mit einem Sachschaden von mehr als 1.500€ verwickelt zu werden Neben Personen- und Sachschäden ist eine Folge dieser Unfälle, dass Hilfe, die durch die Einsatzkräfte an anderer Stelle geleistet werden sollte, zu spät kommt. Durch ihr Verhalten können Sie dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken. Jede Minute zählt. Die nächste Einsatzfahrt könnte auch für Sie von Bedeutung sein!
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